Besuch in der Tierarztpraxis: Wenig Spielraum bei Rechnungsstellung
Ein Besuch in der Tierarztpraxis kann teuer werden!
Viele Tierhalter sind verunsichert, wenn sie am Ende der Behandlung die Rechnung erhalten.
Die Tierärztin/der Tierarzt legt sein Honorar allerdings nicht willkürlich fest, sondern ist an vom Gesetzgeber festgelegte Gebührensätze gebunden, die in der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT) geregelt sind.
Diese legt für zirka 800 Einzelleistungen und Behandlungsschritte die jeweiligen Höchst- und Mindestpreise mit dem sogenannten einfachen Satz fest. Diese Beträge dürfen nicht unter- bzw. überschritten werden.
Je nach Schwierigkeit des Einzelfalls kann die Tierärztin/der Tierarzt seine Leistung mit dem Ein- bis Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes abrechnen.
Da die GOT keine konkreten Endbeträge für eine Behandlung vorgibt, muss die Tierärztin/der Tierarzt nach dem "Baukastenprinzip" abrechnen. So besteht eine Untersuchung inklusive Behandlung per Injektionen z. B. aus den Bausteinen Allgemeinuntersuchung, Injektionen und den angewendeten (wie auch abgegebenen) Medikamenten.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist darin noch nicht enthalten und wird zusätzlich fällig.
Indem Sie mit Ihrem Tier eine Praxis betreten und die Tierärztin/der Tierarzt Ihr Tier behandelt, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass der Tierhalter z. B. nach einer erfolglosen OP die Rechnung der Tierärztin/des Tierarztes nicht zahlen muss.
Informieren Sie sich daher vor Beginn der Behandlung des Tieres über die zu erwartenden Kosten. Gerne wird Ihnen Ihre Tierärztin/Ihr Tierarzt eine Rechnung ausstellen, die das Datum der Untersuchung, die Tierart, die Diagnose und die vollzogenen Untersuchungen enthält.
Bitte bedenken Sie auch Folgendes, wenn Sie das nächste Mal eine Rechnung Ihrer Tierärztin/Ihres Tierarztes in Händen halten: Die meisten Tierhalter wollen das Beste für ihren Vierbeiner. Sie erwarten zu Recht eine Behandlung auf höchstem Niveau. Das setzt immer wieder neue Geräte und Diagnosemöglichkeiten in der Praxis und eine permanente Weiterbildung der Tierärztin/des Tierarztes voraus. Letztendlich profitieren Sie als Tierhalter davon.
(Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries, aus "Der Tiernotruf"- Die kostenlose Tierschutz-Informationszeitschrift von
TASSO)
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