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Veterinär

Tierkrankenversicherung für Haustiere


Tierkrankenversicherungen sind aus tierärztlicher Sicht ein sinnvolles Instrument
Denn Futter, Unterhalt sowie regelmäßige Tierarztbesuche sind im Budget eingeplant, aber Erkrankungen und Unfälle, die aufwendige Operationen nach sich ziehen, können schnell mal Tierarztkosten in drei- bis vierstelliger Höhe verursachen.
Für die Besitzer von Hunden und Katzen ist eine Tierkrankenversicherung (TKV) oder OP-Krankenversicherung ein Weg, sich gegen dieses Risiko abzusichern.
 
Tierkrankenversicherungen werden in Deutschland von folgenden fünf Gesellschaften angeboten:
• AGILA Haustierversicherung AG (www.agila.de)
• Allianz Versicherungs-AG (www.allianz.de)
• AXA Assistance Deutschland GmbH (www.axa-assistance.de)
• preVet OHG Versicherungsbörse (www.prevet.de)
• Uelzener Versicherung (www.uelzener-tier-und-halter.de)
 
In der Regel übernimmt die TKV die Kosten für die ambulante Versorgung bis zu einer bestimmten Höchstgrenze im Jahr, für eine Operation unbegrenzt sowie die Kosten für Impfungen, Wurmkuren usw.
Bei Hunden richtet sich der Beitrag meist nach Alter des Hundes bei Abschluss der Versicherung.
Bei Katzen kann auch die Art der Haltung in die Beitragsrechnung mit einfließen.
Bei einigen Anbietern spielt außerdem die Rasse eine Rolle.
 
Um Ihnen die Wahl zur passenden TKV zu erleichtern, hat der bpt im Mai 2009 in einem Punkteplan Mindestanforderungen erstellt, die die Anbieter aus tierärztlicher Sicht erfüllen müssen:
 
1) Grundsätzlich freie Tierarztwahl (keine Vertragstierärzte)
2) Therapiefreiheit (inkl. naturheilkundliche Verfahren) des Tierarztes, d. h. freie Entscheidung des Tierarztes
    zu Diagnose und Therapie einschließlich Medikation
3) Durchführung regelmäßiger Präventionsmaßnahmen im Rahmen des jährlichen Gesundheitschecks
    (Impfungen, Ekto- und Endoparasiten, Zahnsteinprophylaxe etc.) muss vorgeschrieben sein
4) Abrechnung bis wenigstens zum zweifachen GOT-Satz - Gebührenverordnung für Tierärzte -
    (siehe auch Besuch in der Tierarztpraxis: Wenig Spielraum bei der Rechungsstellung)
5) Transparente Gestaltung des Leistungskataloges (z. B. werden Aussagen zum Umgang mit Erbkrankheiten,
    Vorerkrankungen, chronischen Erkrankungen etc. getroffen);
    Leistungsausschlüsse müssen für den Tierbesitzer eindeutig erkennbar sein
6) Unbürokratische Abwicklung der tierärztlichen Leistung
    (Tierhalter bezahlt beim Tierarzt und reicht Tierarztrechnung bei der Versicherung ohne weitere Formulare ein)
7) Klare Vertragsgestaltung hinsichtlich der Kündigungsmodalitäten
    (Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) e. V.)
 
 
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