Haftpflichtversicherung für Haustiere unentbehrlich!
Wie die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg aus dem Jahre 2007 deutlich gemacht hat, haften Tierhalter in fast grenzenlosem Ausmaß für alle Schäden, die ihr Tier verursacht.
Selbst wenn z. B. der bloße Anblick eines freilaufenden und sich nähernden Hundes zu einem Sturz vom Rad führt, muss der Hundehalter, von Ausnahmen abgesehen, haften.
Aber nicht nur Hunde verursachen Schäden, auch Katzen haben bereits schwere Verkehrsunfälle ausgelöst.
Ratsam ist daher in jedem Fall - ganz gleich ob Chihuahua oder Dogge, Freigänger oder Stubentiger - sein Haustier zu versichern. Katzen sind in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.
Hundehalter müssen eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, wobei unbedingt die höchstmögliche Deckungssumme gewählt werden sollte. Ein Verkehrsunfall mit Verletzten und hohem Sachschaden kann sonst den finanziellen Ruin bedeuten.
Sollte der Geschädigte selbst zu dem Vorfall beigetragen haben, muss er sich seine Mitschuld anrechnen lassen.
Daher sollte nie voreilig die "Übernahme aller Kosten" zugesagt werden.
(Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries, aus "Der Tiernotruf"- Die kostenlose Tierschutz-Informationszeitschrift von
TASSO)
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