LeistungsspektrumDie Ansprüche an die heutige Tiermedizin sind hoch, das
gilt auch für unsere Praxis, an welche auch wir die höchsten Ansprüche
stellen, um die Gesundheit eines jeden Tieres gewährleisten zu können.
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Impfung & Beratung für Auslandsreisen
Ein Urlaub mit Hund oder Katze will gut geplant sein. Erfreulich, dass
es im In- und Ausland viele tierfreundliche Hotels, Restaurants und
Campingplätze gibt, in denen Vierbeiner akzeptiert werden. Es ist jedoch
unumgänglich, sich vorher zu erkundigen, welche Reisebestimmungen für
die einzelnen Länder zu beachten sind.
EU-Reisebestimmungen
Seit dem 1. Oktober 2004 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft, die die
Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen
EU-Mitgliedstaaten (inkl. EU-Beitrittsländer) und aus Drittländern in
EU-Mitgliedstaaten regelt.
Für wen gelten diesen neuen EU-Reisebestimmungen?
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit
bis zu fünf Tieren zwischen Mitgliedstaaten der EU. Zusätzliche
Anforderungen sind beim gewerblichen Verbringen/ Handel zu beachten.
EU-Mitgliedstaaten (inkl. der neuen Beitrittsländer) sind:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden,
Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Welche Bestimmungen sind für Reisen in den EU-Mitgliedstaaten zu
beachten?
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen innerhalb der
EU-Mitgliedsstaaten mitgenommen werden, müssen:
■ mit einem (ISO)-Mikrochip oder einer
Tätowierung (gilt nur noch bis 3. 7. 2011)
markiert sein. Wird zur Kennzeichnung kein ISO-Mikrochip verwendet,
muss der
Tierhalter selbst ein entsprechendes Lesegerät mitführen
■ eine gültige Tollwutimpfung mit einem
inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm)
entsprechend den Empfehlungen des Herstellers aufweisen, die von der
Tierärztin/dem Tierarzt in dem neuen EU-Heimtierausweis dokumentiert
wird
■ den EU-Heimtierausweis mit sich führen
Bitte beachten Sie: Die deutsche Tollwut-Verordnung hat sich am
20. 12. 2005 geändert (BGB 2005 Teil I Nr. 74). Danach besteht ein
wirksamer Tollwut-Impfschutz bei Hunden und Katzen ab mindestens 21
Tagen nach Erstimpfung ab einem Alter von 3 Monaten. Für die
Wiederholungsimpfungen gelten die Angaben des Herstellers. Für Tiere,
die jünger als drei Monate sind, können die Mitgliedsstaaten außer
Großbritannien, Irland, Malta und Schweden) die Einreise gestatten,
sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner
Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne dass es
mit wild lebenden Tieren, die einer Tollwutinfektion ausgesetzt sein
können, in Kontakt gekommen ist. Wichtig: Neben der neuen EU-Verordnung,
die v.a. die Tollwutimpfung und Kennzeichnung betrifft, gilt es jedoch
weitere nationale Bestimmungen zu beachten.
Welche Besonderheiten gelten für Großbritannien, Malta, Irland
und Schweden?
Heimtiere, die aus EU-Mitgliedsstaaten nach Großbritannien,
Malta, Irland und Schweden einreisen, müssen:
■ mit einem (ISO)-Mikrochip
gekennzeichnet sein. Wird zur Kennzeichnung kein
ISO-Mikrochip verwendet, muss der Tierhalter selbst ein
entsprechendes
Lesegerät mitführen. Tätowierung allein wird nicht anerkannt
■ den Tollwutschutz anhand einer
Tollwut-Titerbestimmung mittels Blutprobe
(mind. 0,5 I.E./ml) nachweisen.
Schweden: Der Abstand zwischen Tollwutimpfung und
Blutprobe muss mind.
120 und darf höchstens 365 Tage betragen.
Großbritannien, Malta und Irland: Es werden 4 Wochen
zwischen
Tollwutimpfung und Blutprobe empfohlen und die Einreise ist
frühestens 6 Monate
nach Bestätigung des Tollwut-Titers möglich. Die Titerbestimmung
braucht nur
einmalig vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dem vom Hersteller
vorgeschriebenen Impfprotokoll ohne Unterbrechung regelmäßig wieder
geimpft
wurde.
■ einen EU-Heimtierausweis mit sich
führen, in dem das Ergebnis der Tollwut-
Titerbestimmung dokumentiert wird.
Hunde und Katzen, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nur dann in diese
Staaten einreisen, wenn die zuständige Behörde eine Ausnahmeregelung
erteilt. Darüber hinaus dürfen Großbritannien, Irland (PET Travel
Scheme) und Schweden zunächst für eine Übergangszeit von fünf Jahren
weitergehende Anforderungen stellen.
Ausführliche Informationen sowie die erforderlichen Impfungen und
Titerbestimmungen erteilen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Termin
in unserer Praxis!
Quelle und weitere Informationen dazu unter
www.merial.de
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