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Veterinär

Leistungsspektrum

Die Ansprüche an die heutige Tiermedizin sind hoch, das gilt auch für unsere Praxis, an welche auch wir die höchsten Ansprüche stellen, um die Gesundheit eines jeden Tieres gewährleisten zu können.

 
Allgemeine Leistungen
Altersvorsorge
Ernährungsberatung
Erbkrankheiten
Bildgebende Verfahren
Chirurgie
Gynäkologie
Laboruntersuchung
Zahnheilkunde
Elektr. Tierkennzeichnung
Auslandsreisen
Kleine Heimtiere
Impfung & Beratung für Auslandsreisen
Ein Urlaub mit Hund oder Katze will gut geplant sein. Erfreulich, dass es im In- und Ausland viele tierfreundliche Hotels, Restaurants und Campingplätze gibt, in denen Vierbeiner akzeptiert werden. Es ist jedoch unumgänglich, sich vorher zu erkundigen, welche Reisebestimmungen für die einzelnen Länder zu beachten sind.

EU-Reisebestimmungen
Seit dem 1. Oktober 2004 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft, die die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedstaaten (inkl. EU-Beitrittsländer) und aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten regelt.

Für wen gelten diesen neuen EU-Reisebestimmungen?
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren zwischen Mitgliedstaaten der EU. Zusätzliche Anforderungen sind beim gewerblichen Verbringen/ Handel zu beachten.

EU-Mitgliedstaaten (inkl. der neuen Beitrittsländer) sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Welche Bestimmungen sind für Reisen in den EU-Mitgliedstaaten zu beachten?
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten mitgenommen werden, müssen:
mit einem (ISO)-Mikrochip oder einer Tätowierung (gilt nur noch bis 3. 7. 2011)
   markiert sein. Wird zur Kennzeichnung kein ISO-Mikrochip verwendet, muss der
   Tierhalter selbst ein entsprechendes Lesegerät mitführen
eine gültige Tollwutimpfung mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm)
   entsprechend den Empfehlungen des Herstellers aufweisen, die von der
   Tierärztin/dem Tierarzt in dem neuen EU-Heimtierausweis dokumentiert wird
den EU-Heimtierausweis mit sich führen

Bitte beachten Sie: Die deutsche Tollwut-Verordnung hat sich am 20. 12. 2005 geändert (BGB 2005 Teil I Nr. 74). Danach besteht ein wirksamer Tollwut-Impfschutz bei Hunden und Katzen ab mindestens 21 Tagen nach Erstimpfung ab einem Alter von 3 Monaten. Für die Wiederholungsimpfungen gelten die Angaben des Herstellers. Für Tiere, die jünger als drei Monate sind, können die Mitgliedsstaaten außer Großbritannien, Irland, Malta und Schweden) die Einreise gestatten, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne dass es mit wild lebenden Tieren, die einer Tollwutinfektion ausgesetzt sein können, in Kontakt gekommen ist. Wichtig: Neben der neuen EU-Verordnung, die v.a. die Tollwutimpfung und Kennzeichnung betrifft, gilt es jedoch weitere nationale Bestimmungen zu beachten.

Welche Besonderheiten gelten für Großbritannien, Malta, Irland und Schweden?
Heimtiere, die aus EU-Mitgliedsstaaten nach Großbritannien, Malta, Irland und Schweden einreisen, müssen:
mit einem (ISO)-Mikrochip gekennzeichnet sein. Wird zur Kennzeichnung kein
   ISO-Mikrochip verwendet, muss der Tierhalter selbst ein entsprechendes
   Lesegerät mitführen. Tätowierung allein wird nicht anerkannt
den Tollwutschutz anhand einer Tollwut-Titerbestimmung mittels Blutprobe
   (mind. 0,5 I.E./ml) nachweisen.
   Schweden: Der Abstand zwischen Tollwutimpfung und Blutprobe muss mind.
   120 und darf höchstens 365 Tage betragen.
   Großbritannien, Malta und Irland: Es werden 4 Wochen zwischen
   Tollwutimpfung und Blutprobe empfohlen und die Einreise ist frühestens 6 Monate
   nach Bestätigung des Tollwut-Titers möglich. Die Titerbestimmung braucht nur
   einmalig vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dem vom Hersteller
   vorgeschriebenen Impfprotokoll ohne Unterbrechung regelmäßig wieder geimpft
   wurde.
einen EU-Heimtierausweis mit sich führen, in dem das Ergebnis der Tollwut-
   Titerbestimmung dokumentiert wird.

Hunde und Katzen, die jünger als 3 Monate sind, dürfen nur dann in diese Staaten einreisen, wenn die zuständige Behörde eine Ausnahmeregelung erteilt. Darüber hinaus dürfen Großbritannien, Irland (PET Travel Scheme) und Schweden zunächst für eine Übergangszeit von fünf Jahren weitergehende Anforderungen stellen.

Ausführliche Informationen sowie die erforderlichen Impfungen und Titerbestimmungen erteilen wir Ihnen gerne bei einem persönlichen Termin in unserer Praxis!

Quelle und weitere Informationen dazu unter www.merial.de